Arzt
Verständigen

Bei Eintritt eines Trauerfalls verständigen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt, damit dieser den Totenschein ausstellt. Außerhalb der Praxiszeiten steht Ihnen hierfür der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 zur Verfügung. In Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen wird diese Maßnahme intern geregelt.

Wichtige
Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen

bei Ledigen:
Geburtsurkunde

bei Verheirateten:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
(Auszug aus dem Familienbuch/Stammbuch)

bei Geschiedenen:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
(Auszug aus dem Familienbuch/Stammbuch) und Scheidungsurteil

bei Verwitweten:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Auszug aus dem Familienbuch/Stammbuch)
und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

Renten- und Pensionsunterlagen
(Versicherungsnummer)

elektronische Gesundheitskarte/Chipkarte Krankenversicherung

falls vorhanden: Graburkunde, Sterbegeldpolicen

falls gewünscht: Kleidung des Verstorbenen

falls gewünscht: Bild des Verstorbenen

Danach: Kontaktieren Sie uns bitte.

Gleichzeitig sind wir für Sie da. Sie erreichen uns im Trauerfall unter:

08231-43 70

Wir besprechen in Ruhe mit Ihnen alle weiteren Schritte, Ihre Vorstellungen und sorgen für eine würdevolle Überführung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Komplettierung der Formalitäten und unterstützen Sie bei Behördengängen.

Bitte beachten Sie, dass keine Entscheidung voreilig getroffen werden muss. Grundsätzlich darf der Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben.

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