Verfassen eines
Testaments

Wenn Sie Ihre Vermögenswerte nach Ihren eigenen Wünschen später vererben möchten, ist das Verfassen eines Testaments erforderlich. Damit wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt. Das Dokument muss komplett per Hand geschrieben werden. Unterschreiben Sie das Testament mit Ihrem vollen Namenszug und fügen Sie den Ort und das Datum der Ausstellung hinzu. Andernfalls ist das Testament ungültig. Informieren Sie enge Vertraute über den Aufbewahrungsort. Ein Testament, das unter notarieller Aufsicht verfasst wurde, ist mit Gebühren verbunden – es kann jedoch später dafür sorgen, dass Unklarheiten gänzlich ausgeschlossen werden können.

Selbstbestimmte Nachlassregelungen

Grundsätzlich wird die gesetzliche Erbfolge im BGB geregelt. Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, werden die Erben nach Rangfolge bestimmt:

Erben erster Ordnung

Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung

Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung

Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Ehepartner

Hier gelten Sonderregelungen

Bitte beachten Sie

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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