Verfassen eines
Testaments
Wenn Sie Ihre Vermögenswerte nach Ihren eigenen Wünschen später vererben möchten, ist das Verfassen eines Testaments erforderlich. Damit wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt. Das Dokument muss komplett per Hand geschrieben werden. Unterschreiben Sie das Testament mit Ihrem vollen Namenszug und fügen Sie den Ort und das Datum der Ausstellung hinzu. Andernfalls ist das Testament ungültig. Informieren Sie enge Vertraute über den Aufbewahrungsort. Ein Testament, das unter notarieller Aufsicht verfasst wurde, ist mit Gebühren verbunden – es kann jedoch später dafür sorgen, dass Unklarheiten gänzlich ausgeschlossen werden können.
Selbstbestimmte Nachlassregelungen
Grundsätzlich wird die gesetzliche Erbfolge im BGB geregelt. Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, werden die Erben nach Rangfolge bestimmt:
Erben erster Ordnung
Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Ehepartner
Hier gelten Sonderregelungen
Bitte beachten Sie
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
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