Bestattungsarten
Die Wahl der Bestattungsform richtet sich nach den Wünschen des Verstorbenen und der Angehörigen oder auch nach der familiären Tradition. Wir beraten Sie in allen fachlichen Fragen rund um die Bestattung und erledigen alle organisatorischen Aufgaben, die Sie aus der Hand geben möchten.
Erdbestattung
Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus Holz. Bestattungen werden je nach Friedhof und Friedhofssatzung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 15 bis 25 Jahre, je nach Friedhofssatzung.
Feuerbestattung
Vor der Einäscherung kann eine Trauerfeier mit dem Sarg in einer Trauerkapelle oder auf einem Friedhof stattfinden, bei der die Hinterbliebenen gemeinsam mit der Familie und Freunden persönlich Abschied nehmen können. Die Trauerfeier kann ebenfalls nach der Einäscherung stattfinden.
Seebestattung
Diese Art der Bestattung setzt eine Einäscherung voraus. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand oder Salzstein der See übergeben. Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.
Baumbestattung
Bei der sehr naturnahen Baumbestattung wird die Urne des Verstorbenen an der Wurzel eines Baumes in einem FriedWald beigesetzt. Dieser Baum kann bereits zu Lebzeiten ausgewählt werden und bietet den Angehörigen einen besonderen Ort der Trauer außerhalb üblicher Friedhöfe. Genaue Informationen zu bestehenden FriedWäldern finden Sie unter
Alpenbestattung, Almwiesenbestattung, Bergbachbestattung, Felsbestattung
Diese Bestattungen gehören zu den ungewöhnlicheren Beisetzungsarten, die in der Schweiz durchgeführt werden. Die Alpenbestattung kann das Verstreuen der Asche auf einer Almwiese bedeuten oder die Einstreuung in einen wilden Bergbach. Bei der Felsenbestattung wird die Asche unter der Grasnarbe an einem sogenannten Gemeinschaftsfelsen oder, falls gewünscht, an einem von Ihnen ausgesuchten persönlichen Familienfelsen eingebracht.
Anonyme Bestattung
Die anonyme Bestattung setzt eine Einäscherung voraus. Die spätere Beisetzung in einer Urne findet dann auf einem Gemeinschaftsgrabfeld auf einem Friedhof statt. Auch eine Seebestattung kann anonym durchgeführt werden. Den Angehörigen ist es nicht möglich, an der Beisetzung teilzunehmen.
Die Urne mit nach Hause nehmen
Nach gültigem Bestattungsrecht ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder dort zu bestatten. Der sogenannte Friedhofszwang verlangt eine Bestattung auf einem ausgewiesenen Friedhof. Im benachbarten Ausland (z. B. in den Niederlanden) gibt es diese Regelung so nicht. Hier dürfen Angehörige frei entscheiden, an welchem Ort die Asche ihrer Verstorbenen aufbewahrt werden soll. Sobald die Asche allerdings nach Deutschland gebracht wird, muss sie bestattet werden.